Eva Steininger-Bludau: Überfällige Reform des Gemeindewirtschaftsrechts verbessert die Betätigungsmöglichkeiten unserer kommunalen Unternehmen in Castrop-Rauxel
„Die vom Landtag verabschiedete Reform des Gemeindewirtschaftsrechts beseitigt die den kommunalen Unternehmen von CDU und FDP auferlegten Fesseln und sichert kommunalen Unternehmen eine gleichberechtigte Teilnahme am Wettbewerb.“ Mit diesen Worten kommentierte die Landtagsabgeordnete Eva Steininger-Bludau die Entscheidung des Landtags, den Paragrafen 107 der Gemeindeordnung neu zu regeln.
„Nachdem die ehemalige schwarz-gelbe Landesregierung im Jahr 2007 die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen und kommunaler Unternehmen gemäß ihres Leitmottos „Privat vor Staat“ im bundesweiten Vergleich durch die Verschärfung des Gemeindeswirtschaftsrechts am strengsten reglementiert hat, ist eine Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechts zur Stärkung der Kommunen und der kommunalen Selbstverwaltung und die Aufhebung der Benachteiligung der auf dem Energiemarkt tätigen kommunalen Unternehmen notwendig“, so Steininger-Bludau.
Die SPD-Landtagsabgeordnete betonte in diesem Zusammenhang, dass mit der Reform sichergestellt bleibe, dass kommunale Unternehmen auch in Zukunft ein wichtiger und verlässlicher Partner des Mittelstandes und des Handwerks in Castrop-Rauxel bleiben werden.
„Insbesondere mit der nun gesondert festgeschriebenen Gleichstellung kommunaler Unternehmen auf dem Energiemarkt legen wir und unser Koalitionspartner die Grundlage für transparente und faire Wettbewerbsbedingungen, die positive Auswirkungen für den Endverbraucher mit sich bringen werden und geeignet sind, die Vorherrschaft einiger weniger Energieversorger zu beenden.“, so Eva Steininger-Bludau abschließend.