Stellungnahme Andreas Becker, MdL zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes

Zum Urteil des Verfassunsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen zum Nachtragshaushalt 2010 nimmt der Recklinghäuser Landtagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende des SPD Kreisverbandes Recklinghausen Andreas Becker wie folgt Stellung:

„Das Verfassungsgericht hat den Nachtragshaushalt 2010 heute für verfassungswidrig erklärt. Das ist nicht schön aber letzten Endes auch nicht wirklich überraschend. Abschließend über Konsequenzen für die Haushaltsgesetzgebung zu diskutieren, ist allerdings erst nach Auswertung der vollständigen Urteilsbegründung möglich. Schon jetzt ist aber erkennbar, dass das Gericht nicht über die Tatsache der Feststellung einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts als solche geurteilt hat. Grundlage des Urteils ist vielmehr die Frage der Darlegung und Begründung derselben. Hieraus ergeben sich Anforderung für den Haushalt 2011, die es natürlich zu beachten gilt. Weitere Konsequenzen ergeben sich wohl daraus, dass das Gericht die Bildung von Rücklagen differenziert betrachtet, diese letztendlich aber nicht als verfassungswidrig bewertet hat. Insofern verbietet es sich auch, aus dem Urteil die Forderung nach Neuwahlen abzuleiten oder Neuwahlen als automatische Konsequenz zu sehen.