Stellungnahme der SPD-Landtagsabgeordneten aus dem Kreis Recklinghausen

Zum Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW zur Klage des Kreises und seiner Städte nehmen die SPD-Landtagsabgeordneten aus dem Kreis Recklinghausen wie folgt Stellung:

  • Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW kommt für Fachleute insbesondere nach dem letzten Erörterungstermin keineswegs überraschend.
  • Die womöglich in der ersten Enttäuschung geäußerte Urteils- und Richterschelte ist nicht geeignet, die tatsächlich und unbestritten vorhandenen Probleme zu lösen. Auch der „Äpfel-Birnen-Vergleich“ des Landrates zwischen der Finanzsituation der Kommunen und den Beschlüssen zur West LB wird der Problemlage nicht gerecht. Denn schon an der Umsetzung der einvernehmlich von den Eigentümern (Bund, Land, Sparkassen) getragenen Beschlüssen sind die kommunalen Geldinstitute mit mehr als einer Milliarde Euro beteiligt, von denen auch auf die Sparkasse Vest, die Sparkasse Gladbeck und die Sparkasse Haltern am See sicher mehrere Millionen entfallen werden. Ohne die in Frage stehenden Beschlüsse würden sich diese Summe deutlich vervielfachen. Daran können der Kreis und seine Städte kein Interesse haben.

  • Die rot-grüne Landesregierung hat in nur einem Jahr die finanzielle Situation der Kommunen über den Nachtrag zum GFG 2010 und das GFG 2011 um mehr als 623 Millionen Euro verbessert. Hierbei wurde über eine Aktualisierung der Grunddaten für eine gerechtere Verteilung  des Geldes gesorgt. Für das GFG 2012 sollen die Verteilkriterien weiter entwickelt werden. Hinzu kommen für die nächsten zehn Jahre 350 Millionen Euro jährlich für einen Stärkungspakt Stadtfinanzen, der mit den kommunalen Spitzenverbänden ausverhandelt wird.
  • Das ist das, was die Landesregierung entsprechend des breit getragenen Beschlusses des Landtags vom 29.10.2010 zur finanziellen Situation der Kommunen zur Verfügung stellen wollte und konnte. Dagegen steht, dass sich der Bund erst ab 2012 und in mehreren Stufen mit den Kosten für die Grundsicherung im Alter einen Teil Soziallasten übernimmt.
  • Aus alldem wird deutlich: Das Land kommt seiner Verantwortung nach. Aber ohne eine stärkere Beteiligung des Bundes und allein mit Mitteln des kommunalen Finanzausgleiches kann die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen nicht beseitigt werden.